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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14 (https://dejure.org/2015,19074)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.07.2015 - 1 B 1474/14 (https://dejure.org/2015,19074)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 (https://dejure.org/2015,19074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Regelbeurteilung Beurteilungsbeitrag Beurteilungsbericht Tatsachengrundlage zentraler Beurteiler Auswärtiges Amt Vier-Augen-Prinzip

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Regelbeurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbericht; Tatsachengrundlage; zentraler Beurteiler; Auswärtiges Amt; Vier-Augen-Prinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer nicht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhenden dienstlichen Beurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BLV § 50 Abs. 1 S. 1
    Rechtswidrigkeit einer nicht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhenden dienstlichen Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beurteilung eines Beamten ohne hinreichend tragfähige Tatsachengrundlage rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beurteilung eines Beamten ohne hinreichend tragfähige Tatsachengrundlage rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige dienstliche Beurteilungen im Auswärtigen Amt ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2016, 62
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    Es sei ferner zulässig, eine Beurteilung ausschließlich auf der Grundlage von Beurteilungsbeiträgen zu erstellen; dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014- 2 A 10.13 -, NVwZ 2015, 526 = juris, Rn. 25.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014- 2 A 10.13 -, NVwZ 2015, 526 = juris, Rn. 21 f., und OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 2011- 1 A 1810/08 -, ZBR 2011, 311 = juris, Rn. 47 f., jeweils m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014- 2 A 10.13 -, NVwZ 2015, 526 = juris, Rn. 22, 23 und 25.

    In diesem Sinne - ebenfalls zu einem "einstufigen" Beurteilungssystem - schon OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 2011 - 1 A 1810/08 -, ZBR 2011, 311 = juris, Rn. 67; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, NVwZ 2015, 526 = juris, Rn. 25, wonach die Ausführungen in nicht mit Noten versehenen Beurteilungsbeiträgen, auf die sich der Beurteiler voll verlassen muss, die Ausführungen in der dienstlichen Beurteilung selbst an Umfang und Tiefe übertreffen müssen, weil ansonsten vor allem bei positiven Ausführungen in den Beurteilungsbeiträgen eine Zuordnung zu den einzelnen Stufen (Noten) der Leistungs- und Befähigungsbewertung nicht möglich wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 1810/08

    Bestehen eines Rechtsschutzinteresses auf Aufhebung einer früheren dienstlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    vgl. etwa das Senatsurteil vom 24. Januar 2011- 1 A 1810/08 -, ZBR 2011, 311 = juris, Rn. 30 f., m.w.N., und den Senatsbeschluss vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 -, juris, Rn. 5 f.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 2011- 1 A 1810/08 -, ZBR 2011, 311 = juris, Rn. 47 f., m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014- 2 A 10.13 -, NVwZ 2015, 526 = juris, Rn. 21 f., und OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 2011- 1 A 1810/08 -, ZBR 2011, 311 = juris, Rn. 47 f., jeweils m.w.N.

    In diesem Sinne - ebenfalls zu einem "einstufigen" Beurteilungssystem - schon OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 2011 - 1 A 1810/08 -, ZBR 2011, 311 = juris, Rn. 67; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, NVwZ 2015, 526 = juris, Rn. 25, wonach die Ausführungen in nicht mit Noten versehenen Beurteilungsbeiträgen, auf die sich der Beurteiler voll verlassen muss, die Ausführungen in der dienstlichen Beurteilung selbst an Umfang und Tiefe übertreffen müssen, weil ansonsten vor allem bei positiven Ausführungen in den Beurteilungsbeiträgen eine Zuordnung zu den einzelnen Stufen (Noten) der Leistungs- und Befähigungsbewertung nicht möglich wäre.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    Ähnlich im Ausgangspunkt schon OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012- OVG 6 S 3.12 -, OVGE BE 33, 123 = juris, Rn. 20: "Es liegt aber in der Natur der Sache, dass verbale Einschätzungen in freien Texten sich oft nicht eindeutig einer bestimmten Notenstufe zuordnen lassen und erst durch die mit ihnen verbundene Benotung deutlich wird, wie der Beurteiler oder Berichterstatter seine Ausführungen verstanden wissen will.".

    vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, OVGE BE 33, 123 = juris, Rn. 20.

    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3/12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt.".

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 53.11

    Anforderung an die Plausibilisierung bei zentralisierter Beurteilung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    Wie hier: Lemhöfer, in Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: April 2015, BLV 2009 § 50 Rn. 4 ("Mehrere Beurteiler") und BLV 2009 § 48 Rn. 29, und wohl auch Leppek, Die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten, 2015, S. 24 ("Erstbeurteiler", "Zweitbeurteiler"); offen gelassen vom OVG Berlin-Brandenburg, vgl. etwa den Beschluss vom 14. Juni 2012- OVG 6 S 53/11 -, juris, Rn. 16.

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 14. Juni 2012 - OVG 6 S 53/11 -, juris, Rn. 16, angenommen, der rechtfertigende Grund liege vor dem Hintergrund, dass eine große Zahl von an unterschiedlichen Einsatzorten eingesetzten und verschiedenen Vorgesetzten unterstellten Beamten zu beurteilen sei, in der sachgerechten Erwägung, die Beurteilungskompetenz zur Vereinheitlichung der Beurteilungsmaßstäbe auf einen zentralen Beurteiler zu konzentrieren.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    Zu diesem Erfordernis vgl. (grundlegend) BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002- 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427 = juris, Rn. 13.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    - zur Maßgeblichkeit desselben vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 B 195/14 -, juris, Rn. 42 f., und vom 7. November 2013- 6 B 1034/13 -, juris, Rn. 21; ferner ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, IÖD 2014, 42 = juris, Rn. 19 bis 25 - Amt (A 11) unter Berücksichtigung der von diesem erreichten Erfahrungsstufe (Stufe 6) nach dem Stand des Besoldungsrechts im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung für das Kalenderjahr 2014 (fiktiv) zu zahlen wären und welche sich auf 46.001,02 Euro belaufen (= von der Antragsgegnerin mitgeteilter und von dem Antragsteller nicht in Zweifel gezogener Betrag), ist nach der Streitwertpraxis der genannten Senate im Hinblick auf den im Eilverfahren lediglich verfolgten Sicherungszweck noch um die Hälfte, d.h. im Ergebnis auf ein Viertel der maßgeblichen kalenderjährlichen Bezüge zu reduzieren.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    Anders, aber nicht überzeugend die nicht mit einer Begründung versehene Ansicht des Niedersächsischen OVG, Urteil vom 10. Februar 2015- 5 LB 100/14 -, juris, Rn. 54 ff., insbesondere Rn. 60, wonach der Wortlaut des § 50 Abs. 1 Satz 1 BLV, soweit er sich auf das Vier-Augen-Prinzip beziehe, "für eine Mitwirkung mehrerer Personen auch auf Entwurfsebene offen" sein soll, "soweit (...) eine formale Überprüfung sowie eine Schlüssigkeitskontrolle erfolgt.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2013 - 6 B 1034/13

    Beschwerde eines Polizeikommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    - zur Maßgeblichkeit desselben vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 B 195/14 -, juris, Rn. 42 f., und vom 7. November 2013- 6 B 1034/13 -, juris, Rn. 21; ferner ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, IÖD 2014, 42 = juris, Rn. 19 bis 25 - Amt (A 11) unter Berücksichtigung der von diesem erreichten Erfahrungsstufe (Stufe 6) nach dem Stand des Besoldungsrechts im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung für das Kalenderjahr 2014 (fiktiv) zu zahlen wären und welche sich auf 46.001,02 Euro belaufen (= von der Antragsgegnerin mitgeteilter und von dem Antragsteller nicht in Zweifel gezogener Betrag), ist nach der Streitwertpraxis der genannten Senate im Hinblick auf den im Eilverfahren lediglich verfolgten Sicherungszweck noch um die Hälfte, d.h. im Ergebnis auf ein Viertel der maßgeblichen kalenderjährlichen Bezüge zu reduzieren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3/12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2015 - 6 B 296/15

    Rechtmäßigkeit einer Besetzung der ausgeschriebenen Stelle eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14
    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Streitwertpraxis der mit beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren befassten Senate des OVG NRW vgl. z.B. die Beschlüsse vom 17. April 2015 - 6 B 296/15 -, juris, Rn. 10 ff., und vom 15. April 2015 - 1 B 195/14 -, juris, Rn. 42 ff., jeweils m.w.N., in Anwendung der §§ 40, 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 4 Fall 1 i.V.m. Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG in der im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde (19. Dezember 2014) geltenden Fassung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2002 - 1 B 1469/01

    Verletzung der Prinzipien eines gestuften Beurteilungssystems mit Erst- und

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Die Kurzfassung des Leistungsbilds versetzt den Beurteiler nicht in den Stand, Einzelnoten und ein Gesamturteil zu vergeben, die die dienstlichen Leistungen und die Befähigung der Klägerin im Beurteilungszeitraum zuverlässig widerspiegeln (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 - ZBR 2016, 62 ).

    Die - unklare - Formulierung kann nach ihrem Wortlaut zwar so verstanden werden, dass sie eher für das Erfordernis zweier zur Beurteilung berufener Personen spricht (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 - ZBR 2016, 62 und vom 30. Oktober 2015 - 1 B 813/15 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 A 2303/16

    Umfang des "Vier-Augen-Prinzips" im Hinblick auf die Erstellung dienstlicher

    Letzteres gilt auch für die zugrundeliegende Beurteilungsrichtlinie, soweit sie dies zulässt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 -).

    Die dagegen gerichtete Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 10. Juli 2015 zurückgewiesen (1 B 1474/14), auf welchen wegen der dortigen Gründe hier verwiesen wird.

    Vor diesem Hintergrund sei man zu dem aktuellen - von der für Berlin zuständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Nachgang zu dem Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juli 2015 (1 B 1474/14) nicht beanstandeten - System zentraler, objektiverer und maßstabswahrender Beurteilung durch zentrale Beurteiler der Besoldungsgruppe B 6 oder B 9 übergegangen, welche aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Personalbereich sowie ihrer Berufserfahrung im In- und Ausland einen fundierten Überblick über die Anforderungen verschiedener Dienstposten und Ämter hätten.

    So wird in dem soeben zitierten Beschluss dieses Gerichts vom 16. Mai 2012 - OVG 6 S 3.12 -, juris, Rn. 25, der Umstand erwähnt, dass der dort tätig gewordene zentrale Beurteiler in der Gesamtbewertung ausgeführt hat, "dass der Erstberichterstatter zu einem knappen Berichtsstil und einem strengen Maßstab der Leistungsbeschreibung neige", und im Beschluss desselben Gerichts vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 7, heißt es bei der Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung u.a.: "Mit seiner Rüge, der zentrale Beurteiler habe die Ausführungen im Beurteilungsbericht seiner aktuellen Vorgesetzten mit der darin enthaltenen Bemerkung, der Bericht sei 'durch die der Berichterstatterin eigene Überschwänglichkeit gekennzeichnet', ins Lächerliche gezogen, habe der Antragsteller die Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht aufgezeigt." vgl. hierzu auch schon: Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 47.

    Diese Einwände treffen zwar für sich genommen zu, gehen aber an der schon im Senatsbeschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 - geäußerten Rechtsansicht des Senats vorbei.

    vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 48.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 1 B 201/16

    Messen der erbrachten Leistungen eines Beamten i.R. seiner dienstlichen

    Zu dem angesprochenen Erfordernis des § 50 Abs. 1 Satz 1 BLV vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 -, ZBR 2016, 62 = juris, Rn. 50 ff., und vom 30. Oktober 2015 - 1 B 813/15 -, juris, Rn. 9 ff.

    vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, BVerwGE 150, 359 = ZBR 2015, 270 = juris, Rn. 20 ff., und vom 28. Januar 2016- 2 A 1.14 -, IÖD 2ß16, 110 = juris, Rn. 22 ff.; vgl. ferner den Senatsbeschluss vom 10. Juli 2015- 1 B 1474/14 -, ZBR 2016, 62 = juris, Rn. 28 ff.

  • VG Köln, 20.10.2016 - 15 K 6796/15
    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Beklagten wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen mit Beschluss vom 10. Juli 2015 zurück (1 B 1474/14).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 10. Juli 2015 (1 B 1474/14) verwiesen.

    Zur Begründung beruft er sich auf die Gründe der Entscheidungen des erkennenden Gerichts vom 03. Dezember 2014 (15 L 1796/13) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 10. Juli 2015 (1 B 1474/14).

    Darin ist ein zumindest "sinngemäß" erhobener Widerspruch auch gegen die dienstliche Beurteilung und den die beantragte Abänderung der Beurteilung ablehnenden Bescheid vom 24. Oktober 2013 zu sehen, so OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 - juris, Rn. 14.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen hat hierzu in seinem Beschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 - folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 1 A 379/17

    Messen der erbrachten Leistungen eines Beamten i.R. seiner dienstlichen

    Soweit der Senat diesbezüglich in der Vergangenheit im Hinblick auf den Wortlaut der Vorschrift sowie deren Sinn und Zweck regelmäßig das Erfordernis einer eigenständigen Beurteilung durch zwei Beurteiler verlangt hat, vgl. den Beschluss vom 30. Oktober 2015- 1 B 813/15 -, juris, Rn. 9 ff.; ebenso schon - in Form eines obiter dictums - der Beschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 50 ff., hält er hieran vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen (gegenteiligen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris, Rn. 34 bis 38, und mit Blick auf die Ergänzung des § 50 Abs. 1 Satz 2 BLV ("insbesondere die Zahl der Beurteilerinnen und Beurteiler sowie gegebenenfalls die Rolle und Verantwortlichkeit mitwirkender Berichterstatterinnen und Berichterstatter"), die der Verordnungsgeber durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vom 15. August 2016 (BGBl. I S. 1981) vorgenommen und als Klarstellung deklariert hat, vgl. S. 7 der Verordnungsbegründung, Kabinettsvorlage des BMI vom 8. Juli 2016, Nr. 18/06112; vgl. insoweit auch Lemhöfer, in: Lemhöfer/ Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: Februar 2018, § 50 Rn. 2a und 5a, nicht länger fest.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 10 S 34.18

    Dienstliche Beurteilung; freigestellter Beauftragter für Datenschutz;

    Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe rechtfertigen auch keine Aufhebung oder Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses, soweit der Antragsteller das Beurteilungsverfahren des Auswärtigen Amtes für "insgesamt rechtswidrig" hält und sich dabei pauschal auf die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein Westfalen (vgl. Urteil vom 7. Juni 2017 - 1 A 2303/16 -, juris, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 - juris) beruft.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2016 - 7 S 3.16

    Beförderungskonkurrenz; Auswärtiges Amt; einheitlicher Versetzungstermin; A-16

    Die von der Antragstellerin unter Berufung auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 - juris) vertretene Auffassung, das in den Beurteilungsrichtlinien der Antragsgegnerin vorgesehene System der Beurteilung durch einen zentralen Beurteiler sei generell rechtswidrig, teilt der Senat nicht.

    Es fehlt den Beurteilungen nicht deshalb stets an einer hinreichend tragfähigen Tatsachengrundlage, weil die vom zentralen Beurteiler als Erkenntnisgrundlage herangezogenen Beurteilungsberichte und Beurteilungsbeiträge ausschließlich freitextliche Ausführungen sind, die keine Noten enthalten und nicht an einem vorgegebenen Bewertungssystem auszurichten sind (a.A. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2015, a.a.O. Rn. 38 f.).

  • VG Köln, 23.03.2023 - 15 K 1344/21

    Beurteilung, Regelbeurteilung, Vier-Augen-Prinzip

    Soweit die Klägerin diesbezüglich auf verschiedene obergerichtliche Entscheidungen Bezug nimmt, vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.10.2015 - 1 B 813/15 -, juris; Beschl. v. 10.07.2015 - 1 B 1474/14 -, juris, um daraus offenbar abzuleiten, dass eine dienstliche Beurteilung stets von mindestens zwei Personen zu erstellen ist, verfängt dies nicht.

    vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.10.2015 - 1 B 813/15 -, juris, Rn. 10, 15; Beschl. v. 10.07.2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 51, 55.

    vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.10.2015 - 1 B 813/15 -, juris, Rn. 15; Beschl. v. 10.07.2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 55; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.06.2012 - OVG 6 S 62.11 -, juris, Rn. 17; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 08.10.2015 - 2 MB 17/15 -, juris, Rn. 6 ("nachvollziehbar und gerechtfertigt").

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 B 813/15

    Tätigwerden durch (mindestens) zwei Beurteiler als Regelfall i.R.v. dienstlichen

    vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 51 ff., auch zum Folgenden; anders, aber nicht überzeugend die nicht mit einer Begründung versehene Ansicht des Nds. OVG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 5 LB 100/14 -, juris, Rn. 54 ff., insbesondere Rn. 60, wonach der Wortlaut des § 50 Abs. 1 Satz 1 BLV, soweit er sich auf das Vier-Augen-Prinzip beziehe, "für eine Mitwirkung mehrerer Personen auch auf Entwurfsebene offen" sein soll, "soweit (...) eine formale Überprüfung sowie eine Schlüssigkeitskontrolle erfolgt.".

    vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 55.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2015 - 1 B 918/15

    Freihaltung von Beförderungsstellen eines Ministerialrats i.R.d.

    Näher zum Inhalt dieser Vorschrift: OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 50 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2015- 1 B 1474/14 -, juris, Rn. 55.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20

    Dienstliche Beurteilung einer Justizobersekretärin; Begründungsmangel und

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 141/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

  • VG Aachen, 28.03.2018 - 1 L 199/18

    Konkurrentenstreit; Dokumentationspflicht; Auswahlerwägungen; Eröffnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2022 - 6 B 838/22

    Dienstliche Beurteilung; Begründung des Gesamturteils; Beurteilungsbeitrag;

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 10 K 3091/15

    Beurteilung eines Richters währen der Abordnung zur Erprobung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 A 2302/16

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten im Hinblick auf die

  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2022 - 12 L 78/22

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Objektivität des Beurteilers;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 1 A 2575/15

    Zulassung der Berufung wegen eines relevanten Verfahrensmangels; Mangelhaftigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - 1 B 935/15

    Formelle Rechtmäßigkeit einer Anlassbeurteilung im Hinblick auf eine gesplittete

  • VG Aachen, 07.02.2017 - 1 L 1070/16

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Begründung; plausibel

  • VG Aachen, 07.03.2017 - 1 L 1098/16

    Auswahl; Beamte; Beschäftigung; Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 6 A 463/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil betreffend die Verpflichtung

  • VG Köln, 30.01.2017 - 15 L 2480/16
  • VG Köln, 20.10.2016 - 15 K 6760/15
  • VG Aachen, 28.08.2017 - 1 K 894/16

    Anhebung; Beamter; Beurteilung; Bundespolizei; dienstlich; Entwurf; Gespräch;

  • VG Aachen, 31.01.2022 - 1 L 709/21

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Dienstliche Beurteilung; Telekom;

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